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Corona-News

20. Dezember 2022: Aktualisierung unseres Merkblattes zum Infektionsschutz

Liebe Eltern,

aufgrund einer Änderung der Quarantäneverordnung aktualisieren wir unser Merkblatt in Bezug auf die Isolationszeiten wie folgt:

Die Isolationszeit endet für positiv getestete Personen nach 5 Tagen automatisch und an deren Ende ist auch kein weiterer Testnachweis mehr erforderlich. Sollte es vorkommen, dass in den Tagen nach Ablauf der Isolationszeit die Antigenschnelltests weiterhin positive Ergebnisse zeigen, löst das keine Verlängerung oder weitere Isolationspflicht aus. Das Tragen einer medizinischen Maske im Anschluss an die Isolationszeit wird empfohlen.

Alle anderen Regelungen in unserem Merkblatt – insbesondere zu den anlassbezogenen häuslichen Testungen – gelten unverändert fort.

Herzliche Grüße

Ihr

Alexander Diel -Rektor-

30. September 2022: Merkblatt gilt nach den Herbstferien unverändert weiter

Liebe Eltern,

das Schulministerium hat uns in der aktuellen Schulmail darüber informiert, dass die bisherigen Regelungen in den Grundschulen nach den Herbstferien unverändert fortgesetzt werden. Damit verlängert sich die Gültigkeit unseres Merkblattes (s.u.) bis auf Weiteres.

Den dazugehörigen Brief unserer Schulministerin Frau Feller möchten wir Ihnen hier gerne zur Ihrer Kenntnisnahme und Information bereit stellen:

09. August 2022: Merkblatt zum Infektionsschutz

Liebe Eltern,

wir begrüßen Sie zum Start des neuen Schuljahres und freuen uns, dass wir dieses in Form eines vollständigen und regulären Präsenzbetriebes mit Ihnen gemeinsam beginnen können!

Ganz besonders begrüßen wir auch unsere Erstklässler, die nun Teil unserer Schulgemeinschaft sind.

Das Schulministerium hat im Vorfeld des Schulbeginns ein Handlungskonzept entwickelt, das im Kern auf bereits bewährte Maßnahmen zum Infektionsschutz setzt. Dieses wird laufend an die infektiologische Lage angepasst.

Ich möchte Ihnen nun die wichtigsten Informationen und Rahmendaten aus dem neuen Handlungskonzept zu diesem Schuljahr mitteilen. Bitte lesen Sie dieses Dokument sehr sorgfältig und aufmerksam durch. Idealerweise sollten alle Ihre Fragen damit bereits beantwortet sein. Sollten aber noch Fragen offen sein, können Sie sich gerne auf direktem Wege an Ihre Klassenleitung oder an mich wenden.

I. Maßnahmen zum Infektionsschutz

Fast schon vertraut klingen die altbekannten und bewährten Maßnahmen aus dem vergangenen Schuljahr, die weiter gelten:

Jedermann bleibt es auch weiterhin unbenommen, freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In Schulbussen hingegen (z.B. während der Fahrt zur Schule oder zum Schwimmbad) müssen Mund-Nasen-Bedeckungen verpflichtend getragen werden.

Zudem gelten die bekannten Lüftungsregeln weiter, wonach die Fenster und Türen spätestens alle 20 Minuten zu öffnen sind und bei jedem Betreten eines Unterrichtsraumes waschen sich die Kinder zuerst die Hände und nehmen anschließend ihren Sitzplatz ein.

In diesem Schuljahr kehren wir zum einheitlichen Unterrichtsbeginn zurück: beim ersten Klingelzeichen um 7.50 Uhr gehen die Kinder zu den Klassenräumen, damit der Unterricht pünktlich um 7.55 Uhr beginnen kann. Eine weitere Erleichterung stellen die Zutrittsregelungen zum Schulgebäude dar: dieses kann wieder jederzeit betreten werden und es wird hierfür auch keinerlei Nachweise benötigt.

II. Anlassbezogene Testungen

Das Schulministerium folgt mit der neuen Teststrategie in diesem Schuljahr den Empfehlungen des Corona-Expertenrates der Bundesregierung, wonach Testungen grundsätzlich auf freiwilliger Basis und anlassbezogen im Vorfeld des Schulbesuchs zu Hause erfolgen sollen, wenn Symptome vorliegen, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, oder wenn eine haushaltsangehörige Person bzw. eine enge Kontaktperson mit Corona infiziert ist. In der Schule finden Testungen nur noch in Ausnahmefällen (s.u.) statt.

In den folgenden Situationen kann ein solcher freiwilliger häuslicher Test zusätzliche Sicherheit geben und vor allem helfen, das Risiko weiterer Ansteckungen zu begrenzen:

  • keine Symptome, aber enger Kontakt mit einer infizierten Person

Sofern eine haushaltsangehörige Person oder eine enge Kontaktperson mit COVID- 19 infiziert ist, wird auch Personen ohne Symptome empfohlen, zwischen dem dritten und fünften Tag der Infektion der/des Haushaltsangehörigen oder der engen Kontaktperson einen Antigenselbsttest durchzuführen. Bei negativem Testergebnis ist ein Schulbesuch vertretbar.

  • leichte Symptome

Bei leichten Erkältungssymptomen sollte das Risiko einer COVID-19-Infektion vor dem Schulbesuch durch einen Antigenselbsttest zu Hause abgeklärt werden. War dieser Test negativ, tritt aber in den folgenden 24 Stunden keine deutliche Besserung der Symptome ein, sollte vor jedem Schulbesuch ein weiterer anlassbezogener Antigenselbsttest durchgeführt werden (bis Besserung eintritt). Sofern der Antigenselbsttest in diesen Fällen jeweils negativ ist, steht dem regulären Schulbesuch trotz leichter Symptome nichts im Wege.Testungen in der Schule

Testungen in der Schule werden nur dann ausnahmsweise durchgeführt, wenn bei Schülerinnen und Schülern, die am selben Tag noch nicht getestet wurden, offenkundig typische Symptome einer Atemwegserkrankung vorliegen. Liegt dagegen eine formlose Bestätigung (z.B. im Mitteilungsheft) eines Elternteils vor, dass vor dem Schulbesuch am selben Tag zu Hause ein Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, wird auf den Test verzichtet. Nur bei einer offenkundigen deutlichen Verstärkung der Symptome im Tagesverlauf erfolgt dann doch eine erneute Testung in der Schule.

Bitte denken Sie daran, die Klassenleitung stets über das negative Ergebnis einer vor Schulbeginn zu Hause durchgeführten Testung zu informieren (z.B. über das Mitteilungsheft).

Damit Sie im Bedarfsfall eine freiwillige Testung durchführen können, wurden wir vom Schulministerium so mit Antigenselbsttests ausgestattet, dass wir jedem Kind immer zu Beginn eines neuen Monats 5 Antigenselbsttests mitgeben werden.

III. Positives Testergebnis und Isolation

Positiv getestete Kinder müssen sich nach den Bestimmungen der Corona-Test-und- Quarantäneverordnung isolieren. Kontaktpersonen (Sitznachbarinnen/-nachbarn etc.) hingegen können weiterhin regulär die Schule besuchen. Hier gilt aber die Empfehlung zum Selbsttest nach dem Kontakt.

Positiv getestete Kinder können frühestens nach fünf Tagen (mit „Freitestung“) oder ohne „Freitestung“ nach zehn Tagen wieder zur Schule kommen.

Bitte informieren Sie die Klassenleitung und das Sekretariat immer vorab per Mail über die Rückkehr und geben Ihrem Kind einen entsprechenden Nachweis (z.B. negatives Bürgertestergebnis) in die Schule mit, damit die Klassenleitung diesen in Augenschein nehmen kann.

Für die Dauer der Isolation richten wir für Ihr Kind Distanzunterricht ein, der digital stattfinden wird. Für dessen Realisierung stehen uns eine Reihe an Optionen zur Verfügung: Lernzeitpläne, unsere Lernplattform „Logineo LMS“ und Videokonferenzen. Näheres wird die Klassenleitung mit Ihnen besprechen.