Elternmitwirkung

Weil die Erziehung und Bildung von Kindern eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule darstellt, tun wir möglichst viel gemeinsam. Wir verstehen uns als große Schulfamilie und pflegen eine intensive Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule. Ein partnerschaftlicher Umgang, Offenheit und Kontinuität bilden dabei unsere Leitlinien.
Eltern sind vor allem aktiv in der Klassenpflegschaft, der Schulpflegschaft und der Schulkonferenz. Sie sind Helfer, Sponsoren und Organisatoren von Schulveranstaltungen. Sie unterstützen bei der Projekt- und Unterrichtsgestaltung, arbeiten mit am Schulprogramm oder sind Mitglied im Förderverein unserer Schule. Die Mitwirkungsrechte von Eltern sind im Schulgesetz hinterlegt (SchG §62) (1) und zeigen sich unter anderem in einer umfänglichen Gremienarbeit:

Die Klassenpflegschaft

besteht aus allen Eltern einer Klasse und befasst sich mit allen Belangen dieser Klasse, z.B. Anregungen zur Einführung von Lernmitteln, die Gestaltung des Klassenraumes oder Klassenfesten. Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Mitte eine*n Vorsitzende*n und ihre Stellvertreter*in, die die Klasse in der Schulpflegschaft vertreten.

Die Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft ist ein zentrales Gremium für die Mitwirkung von Eltern am schulischen Leben. Sie setzt sich aus den Klassenpflegschaftsvorsitzenden unserer Schule zusammen und wirkt mit bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Die Schulpflegschaft wählt aus ihrer Mitte eine*n Schulpflegschaftsvorsitzende*n und deren Vertreter*in sowie die Elternvertreter*innen für die Schulkonferenz.
Vorsitzender: Michael Wölfle
stellvertr. Vorsitzende: Robert Maier
schulpflegschaft@pleiserwald.de

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Gremium unserer Schule. Sie ist paritätisch besetzt mit sechs EIternvertreter*innen und 6 Lehrer*innen. Alle Mitglieder der Schulkonferenz sind voll stimmberechtigt. Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleitung, die kein Stimmrecht hat. Eine Ausnahme ist die Patt-Situation, bei der ihre Stimme den Ausschlag gibt. Die Schulkonferenz berät im Rahmen des § 3 des Schulmitwirkungsgesetzes über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule.